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Unterkunftsordnung - Hütte Markétka

Unterkunftsregeln für Gäste: Hütte Marketa Orlické hory

  1. Gäste können in der Markétka-Hütte nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises oder einer gültigen
    Reisepass, ohne Vorlage dieses Dokuments ist eine Unterbringung nicht möglich.
  2. Die Unterbringung des Gastes im Apartment bzw. Studio erfolgt für die mit dem Beherbergungsbetrieb vereinbarte Dauer.
  3. Der untergebrachte Gast ist verpflichtet, für den Aufenthalt und die erbrachten Leistungen die Preise gemäß der gültigen Preisliste bei der Reservierung bzw. nach Vereinbarung bei der Ankunft in der Unterkunft zu zahlen.
  4. Aus Sicherheitsgründen ist es nicht gestattet, Kinder unter 6 Jahren ohne Aufsicht eines Erwachsenen im Zimmer und anderen öffentlichen Bereichen des Ferienhauses und Gartens zu lassen. Erwachsene tragen die volle Verantwortung für die ihnen anvertrauten Personen. Für Schäden, die von Kindern verursacht werden, haftet der Erwachsene vollumfänglich.
  5. Das Abstellen von Gegenständen auf den Elektroheizkörpern in den Zimmern ist nicht gestattet. Es besteht Brandgefahr.
  6. Im gesamten Gästehaus besteht striktes Rauchverbot, der Konsum von Rausch- und anderen Suchtmitteln sowie der Umgang mit offenem Feuer. Das Mitbringen von Waffen, Munition, Sprengstoffen, Chemikalien, brennbaren und flüchtigen Stoffen sowie Gegenständen, die starke elektromagnetische Felder erzeugen, in die Anlage ist verboten. Ein Verstoß gegen diese Regelung führt zur sofortigen Beendigung des Aufenthaltes des Kunden, ohne Anspruch auf Rückerstattung des für die Unterkunft gezahlten Betrags.
  7. Dem Gast ist es ohne Zustimmung des Beherbergungsbetriebsbetreibers oder seines Beauftragten nicht gestattet, im Zimmer oder in den Gemeinschaftsräumen Geräte zu verstellen, Reparaturen oder Eingriffe in das Stromnetz oder andere Anlagen vorzunehmen.
  8. Sollten Sie während Ihres Aufenthaltes einen Mangel in Ihrem Zimmer oder den Gemeinschaftsräumen feststellen, melden Sie diesen bitte der Hausverwaltung. Der Wartungstechniker wird alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um den Defekt schnellstmöglich zu beseitigen.
  9. Der Gast haftet für Schäden am Eigentum des Beherbergers, gleich ob diese vorsätzlich oder fahrlässig verursacht werden. Im Schadensfall ist der Auftraggeber zum vollen Ersatz verpflichtet. Der Schaden wird in Geld bezahlt, oder indem wir es in seinen ursprünglichen Zustand zurückversetzen. Auf Wunsch des Kunden stellt der zuständige Mitarbeiter ein Dokument aus, das den Schadensersatz bestätigt.
  10. Für den Empfang von Besuchern stehen Gemeinschaftsräume im Clubhaus zur Verfügung. Der Gast darf keinen Besuch im Zimmer empfangen.
  11. Die Nutzung des Eigenstroms ist nicht gestattet. Haushaltsgeräte außer Rasierapparaten, Massagegeräten und Haartrocknern. Beim Verlassen des Zimmers ist der Gast verpflichtet, die Wasserhähne im Zimmer zu schließen, das Licht auszuschalten und den Strom abzuschalten. Geräte, die in Abwesenheit von Personen nicht genutzt werden.
  12. Der Gast ist verpflichtet, den Verlust seines Schlüssels unverzüglich dem Beherbergungsbetrieb zu melden und den entstandenen Schaden zu ersetzen. Für verlorene Schlüssel berechnen wir 500 CZK.
  13. Für von ihm verursachte Schäden am Eigentum des Gastes haftet der Gast in vollem Umfang nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
  14. Hunde und andere Tiere können im Cottage nicht untergebracht werden.
  15. Beschwerden der Gäste sowie Anregungen zur Verbesserung der Leistungen der Unterkunft werden vom Betreiber der Unterkunftseinrichtung entgegengenommen.
  16. Jeder Gast ist verpflichtet, die feuerpolizeilichen Vorschriften einzuhalten, sich mit den Alarmrichtlinien sowie den sonstigen veröffentlichten Unterlagen und Anordnungen zur Gewährleistung des Brandschutzes vertraut zu machen.
  17. Gäste dieser Unterkunftseinrichtung sind verpflichtet, diese Unterkunftsregeln einzuhalten. Bei Zuwiderhandlung ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, den Gast entschädigungslos aus dem Beherbergungsbetrieb zu verweisen.
  18. Miete des gesamten Ferienhauses = Miete sämtlicher von uns angebotener Wohneinheiten, Gemeinschaftsräume, Garten inklusive sämtlichem Zubehör.
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